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EJPD kündigt Gesetzentwurf für gemeinsame elterliche Sorge an
Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat auf der Website des Bundes den seit langem erwarteten Gesetzentwurf zur Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge angekündigt. Er soll im Oktober 2008 in die Vernehmlassung gehen. Interessierte Kantone und Verbände haben dann bis Januar 2009 Zeit, dazu Stellung zu beziehen.

Der Gesetzentwurf ist die Folge des Postulates von Nationalrat Reto Wehrli (CVP/SZ), das dieser vor vier Jahren eingereicht hatte. Es erhielt die Unterstützung aus allen Fraktionen und wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Der Nationalrat überwies das Postulat  mit 136 zu 44 Stimmen mehr als deutlich. Voraussichtlich im Oktober will der Bundesrat die vom Nationalrat verlangte Vorlage in die Vernehmlassung schicken. Deren Ziel ist es, die gesetzlichen Grundlagen für die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall unabhängig vom Zivilstand der Eltern zu schaffen.

GeCoBi begrüsst die Tatsache, dass nun nach langer Zeit das EJPD einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen will. Wir unterstützen die Absicht, Kindern auch bei Trennung oder Scheidung eine vertiefte Beziehung zu beiden Elternteilen zu gewährleisten, vorbehaltlos. Natürlich ist uns bewusst, dass es die Inhalte des Gesetzestextes ausmachen werden, ob das geplante Gesetz eine substantielle Verbesserung der Lebensumstände zahlloser Kinder und Eltern bringt oder es sich lediglich um eine Alibiübung handelt. GeCoBi wird deshalb den kommenden Entwurf sorgfältig prüfen und auf konkreten Verbesserungen für die betroffenen Kinder und Eltern bestehen.