SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG
FÜR GEMEINSAME ELTERNSCHAFT
ASSOCIATION SUISSE
POUR LA COPARENTALITÉ
ASSOCIAZIONE SVIZZERA
PER LA BIGENITORIALITÀ
     
.
Update Gesetzesvorschlag

Seit der Veröffentlichung unseres Gesetzesvorschlages im Juni 2007 haben wir eine Reihe interessanter Feedbacks erhalten. Dies hat uns motiviert, unseren Entwurf weiter zu entwickeln. Die Eckpunkte des Vorschlags sind weitgehend die Gleichen geblieben. Neu ist hingegen der Punkt, dass auch Väter ihr Kind anerkennen können, wenn die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist.

Die wichtigsten Neuerungen am Text des Gesetzentwurfes sind vor allem formaler Natur. Hier die wesentlichen Änderungen:

1. Übergangsregelung für bestehende Sorgerechtsverhältnisse (nArt. 297.3)
2. nArt 297a.1: Das Ziel ist die Erarbeitung einen umfassenden Elternvereinbarung (parenting plan), nicht mehr nur eine einfache Vereinbarung über Besuchsrecht und Unterhaltsvereinbarung.
3. Neuer Artikel nArt. 297a.ff: Klarere Strukturierung der einzelnen Artikel gemäss dem Prozessablauf:
a) Organisation
b) Vermittlungsverfahren
c) Intervention des Gerichts
d) Abänderung
4. In nArt 297c: Explizite Erwähnung der Kindesanhörung (damit nun auch in expliziter Konformität zur Kinderrechts-Konvention)
5. In nArt 297d: Auch hier expliziter Einbezug der Anhörung des Kindes
6. Art 256.1 und Art 256c: Vater soll sein, wer das Kind gezeugt hat, auch wenn die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist.

Darüber hinaus enthält der Text noch einige kleinere sprachliche Anpassungen. Wir sind überzeugt, dass dieser nun auch formell hochstehenden Ansprüchen genügende Vorschlag einen umfassenden und ausgewogenen Lösungsansatz für ein dringendes Problem unserer Gesellschaft darstellt.