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Wie schon in den vergangenen Jahren bietet sich auch dieses Jahr wieder in vielen Schweizer Städten ein ungewohntes Bild: Samichläuse in blauer Kutte sind unterwegs. Wie ihre Kollegen in Rot verteilen sie Nüsse und Mandarinen an die Kinder, aber eben auch Flugblätter an Erwachsene. In der Zeit zwischen dem internationalen Tag der Kinderrechte (20. November) und dem internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember), weisen die Blauen Samichläuse mit ihrer originellen Aktion darauf hin, dass in der Schweiz nach wie vor wichtige Menschen- und insbesondere Kinderrechte vernachlässigt werden.
Die Bekanntgabe der Botschaft zum künftigen gemeinsamen Sorgerecht hat die Blauen Samichläuse erfreut. Dennoch sehen sie es noch immer als ihre Pflicht an, den Menschen zu erklären, dass ein Kind Vater und Mutter braucht – egal, ob diese zusammenleben oder nicht. Wenn das gemeinsame Sorgerecht funktionieren soll, müssen Männer und Frauen, Väter und Mütter zusammenarbeiten. Dies unabhängig von Zivilstand, Wohnsituation und insbesondere auch unabhängig von möglichen Verletzungen auf der Paarebene. Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie sich als Paar trennen. Dass eine solche Trennung von Paar- und Elternebene möglich ist, zeigen die unzähligen Beispiele von Eltern, die das gemeinsam schaffen. Leider gelingt das nicht allen Menschen. Die Blauen Samichläuse treffen auf ihrer Reise durch’s Jahr immer wieder unglaublich traurige Schicksale an, überall in der Schweiz. Kinder die ihre Väter nicht sehen dürfen, Mütter, denen die Unterstützung durch den Vater der Kinder vollständig fehlt, Väter die verzweifeln, weil ihnen ihre Kinder fehlen. Immer wieder müssen die Blauen Samichläuse den Behörden erklären, dass ein Kind nicht primär Ruhe braucht, sondern vor Allem eine gleichwertige Beziehung zu seinen beiden Eltern leben möchte. Es wäre die Aufgabe der Behörden, dafür zu sorgen, dass sich dies, wo immer möglich, durchsetzen lässt. Die Samichläuse schauen den Behörden darum auch auf die Finger. In ihren Büchern stehen leider unzählige Behörden im ganzen Land, welche dieser wichtigen Aufgabe nicht oder nur unzureichend nachkommen. Wenn Behörden sich weigern, rechtskräftig verfügte Besuchsrechte auch durchzusetzen, missachten sie damit nicht nur elementare Grundsätze des Rechtsstaates. Sie verletzen vor allem das Grundrecht von Kindern und Eltern auf eine Beziehung zueinander. Die Folge dieser Praxis ist allzu häufig die Entfremdung zwischen Kind und betroffenem Elternteil. Mit ihrer Untätigkeit schädigen darum Behörden und Gerichte in der Schweiz unmittelbar die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft; die von Trennung oder Scheidung betroffenen Kinder. Deshalb müssen auch diese Weihnachten wieder viele Kinder ohne Kontakt zum nicht obhutsberechtigten Elternteil auskommen. Die Trägerorganisationen der Blauen Samichläuse fordern darum alle involvierten Behörden und Gerichte auf, ihre Aufgabe ernst zu nehmen und sich nicht vor Entscheiden zu drücken. Unsere Kinder sollten es uns wert sein, rasche, kompetente und insbesondere klare Entscheide zu fällen. Interdisziplinäre Familiengerichte, wie es sie in Deutschland bereits seit längerem gibt, finden langsam auch den Weg in die Schweiz. Die Stadt Basel geht hier mit gutem Beispiel voran – wann werden andere Orte folgen? Die Aktion der Blauen Samichläuse findet dieses Jahr bereits zum vierten Mal in der ganzen Schweiz statt. Zwischen dem 1. Dezember und dem 10. Dezember findet man die blauen Chläuse in zahllosen Städten im ganzen Land. Auftakt bildet die Mahnwache vor dem Bundeshaus am 1. Dezember 2011 ab 17.00. Anschliessend reisen die Blauen Samichläuse zurück in ihre Städte. Folgende Städte werden von den Blauen Samichläusen besucht: Aarau - Baden - Basel - Bern - Chur - Fribourg - Genf - La Chaux de Fonds - Lausanne - Luzern - Martigny - Neuenburg - Rapperswil - Sion - St. Gallen - Winterthur - Zug - Zürich |