SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG
FÜR GEMEINSAME ELTERNSCHAFT
ASSOCIATION SUISSE
POUR LA COPARENTALITÉ
ASSOCIAZIONE SVIZZERA
PER LA BIGENITORIALITÀ
     

 

 

Ausbildung
zum Trennungsberater

Möchten Sie Menschen in Trennung und Scheidung beraten?

Am 30. August 2013 beginnt
unser dritter
Ausbildungsgang zum dipl. Trennungsberater

* * * Jetzt anmelden * * *

Alle Infos hier

Ja zu einem Familienartikel in der Verfassung!
GeCoBi begrüsst die Bestrebungen, die Familienförderung in der Verfassung zu verankern. Für uns ist Familienförderung die Förderung der Elternschaft - unabhängig davon, ob Eltern zusammen leben oder nicht. Eine solche Förderung muss nicht nur die gemeinsame Elternschaft als Grundlage in der Verfassung festschreiben, sondern auch die Vereinbarkeit von (eigener) Kindererziehung und Beruf.

In diesem Sinn lehnen wir die Vorstellung der nationalrätlichen Kommission ab, die Familienförderung ausschliesslich als Subventionierung von Kinderkrippen versteht. Wie wir bereits in früheren Vernehmlassungen zum Ausdruck gebracht haben, steht für uns die Wahlfreit der Eltern im Vordergrund. Sie sollen selbst entscheiden können, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder fremdbetreuen lassen. Entsprechend sind auch die finanziellen Förderungen durch den Staat auszugestalten. Deshalb begrüssen wir den ursprünglichen Vorstoss von Nationalrat Hochreutener, der ausdrücklich auch die Förderung der Teilzeitarbeit von kinderbetreuenden Eltern vorsieht. Mit einer familiengerechten Ausgestaltung von Sozialabgaben wie AHV-Beiträgen lassen sich konkrete Anreize für Arbeitgeber schaffen, um Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung zu erleichtern.

All dies sind jedoch nur schöne Worte, solange nicht das Recht auf gemeinsame Elternschaft - gerade im Fall einer Trennung oder Scheidung - weiterhin ignoriert wird. Deshalb fordern wir, dass die gemeinsame Elternschaft in der Verfassung verankert wird. Damit soll es nicht mehr möglich sein, dass ein Elternteil gegen seinen Willen aus der elterlichen Verantwortung entfernt wird. Mit einem solchen Artikel würde die Schweiz endlich auch die ständige Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte respektieren.

Vernehmlassungsantwort Familienartikel