SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG
FÜR GEMEINSAME ELTERNSCHAFT
ASSOCIATION SUISSE
POUR LA COPARENTALITÉ
ASSOCIAZIONE SVIZZERA
PER LA BIGENITORIALITÀ
     
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Pressecommuniqué: Blaue Samichläuse am 4. Dezember
Wie schon in den vergangenen Jahren bietet sich auch an diesem 4. Dezember wieder in vielen Schweizer Städten ein ungewohntes Bild: Samichläuse in blauer Kutte sind unterwegs. Wie ihre Kollegen in Rot verteilen sie Nüsse und Mandarinen an die Kinder, aber eben auch Flugblätter an Erwachsene. Wenige Tage vor dem internationalen Tag der Menschenrechte, weisen die blauen Samichläuse mit ihrer originellen Aktion darauf hin, dass die Schweiz wichtige Menschenrechte systematisch verletzt.

Ein Schwerpunkt dieser Menschenrechtsverletzungen ist die Beziehung zwischen Kindern und nicht sorgeberechtigtem Elternteil im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen. Der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte (EGMR) verurteilt die Schweiz regelmässig, weil sie sowohl gegen das Menschenrecht auf ein Familienleben als auch gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren verstösst. Was der EGMR verurteilt, entspricht leider in der Schweiz üblicher Rechtspraxis. Nicht sorgeberechtigte Elternteile – meist die Väter – müssen in teilweise jahrelangen, aufreibenden und kostspieligen Verfahren kämpfen, bis ihnen Behörden und Gerichte in der Schweiz das Recht auf eine Beziehung zu ihrem Kind einräumen.

Selbst wenn die Beziehung zwischen Kind und Eltern rechtlich eindeutig geregelt ist, tun die Behörden kaum etwas, um diese Beziehung auch tatsächlich zu gewährleisten. Wenn Behörden sich weigern, rechtskräftig verfügte Besuchsrechte auch durchzusetzen, missachten sie damit nicht nur elementare Grundsätze des Rechtsstaates. Sie verletzen vor allem das Grundrecht von Kindern und Eltern auf eine Beziehung zueinander.
Die Folge dieser Praxis ist allzu häufig die Entfremdung zwischen Kind und betroffenem Elternteil. Mit ihrer Untätigkeit schädigen darum Behörden und Gerichte in der Schweiz unmittelbar die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft; die von Trennung oder Scheidung betroffenen Kinder. Deshalb müssen auch diese Weihnachten wieder viele Kinder ohne Kontakt zum nicht sorgeberechtigten Elternteil auskommen.

Die Trägerorganisationen der blauen Samichläuse fordern von der Schweiz die Einhaltung der Menschenrechte – auch in Fragen von Trennung und Scheidung. Konkret verlangen wir die rechtliche und lebensweltliche Gleichstellung von Mutter und Vater in allen Fragen des Familienlebens. In Bezug auf die Abwicklung von Trennung und Scheidung fordern wir die Einrichtung von interdisziplinären Familiengerichten, die an die Stelle der heutigen Vormundschaftsbehörden und erstinstanzlichen Gerichten treten sollen. Interdisziplinäre Familiengerichte haben sich z.B. in Cochem/Deutschland bestens bewährt; sie haben beeindruckende Erfolgsquoten, weil sie durch die Fokussierung auf die Kinderbedürfnisse Familienkonflikte nachhaltig lösen.

Die Aktion der blauen Samichläuse findet dieses Jahr zum ersten Mal flächendeckend in der ganzen Schweiz statt. Am 4. Dezember findet man die blauen Chläuse in folgenden Städten:

Aarau, Baden, Basel, Bellinzona, Bern, Delémont, Fribourg, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, Neuenburg, Rapperswil, Sion, St. Gallen, Winterthur, Yverdon, Zug und Zürich