SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG
FÜR GEMEINSAME ELTERNSCHAFT
ASSOCIATION SUISSE
POUR LA COPARENTALITÉ
ASSOCIAZIONE SVIZZERA
PER LA BIGENITORIALITÀ
     
Eltern fördern statt Krippen!
Entsprechend der allgemeinen Krippen-Hysterie möchte der Bund ein weiteres Förderungsprogramm für die Errichtung von Kinderkrippen auflegen. GeCoBi lehnt dies ab. Krippen sind nicht grundsätzlich schlecht - der Vorrang der Kindererziehung und -betreuung gebührt jedoch den Eltern. Damit die Eltern diese Verantwortung auch wahrnehmen können und wollen, sollten die vorhandenen Mittel besser in einen ausgedehnten Elternschaftsurlaub sowie in Teilzeit-Arbeitsstellen für Eltern investiert werden.

In der Stellungnahme fordert GeCoBi die Einrichtung eines Elternschaftsurlaubes nach isländischem Vorbild: Bei der Geburt eines Kindes soll die Mutter während drei Monaten obligatorisch zu Hause bleiben und dafür 80 % ihres vorherigen Gehaltes (bzw. eine Grundsicherung) erhalten. Während weiterer drei Monate soll zu den gleichen Bedingungen der Vater zuhause bleiben. Gemäss Absprache können entweder der Vater oder die Mutter weitere drei Monate zuhause mit ihrem Kind verbringen. Nicht wahrgenommener Elternschaftsurlaub verfällt entschädigungslos.

Da Kinder auch nach der Baby-Phase betreut werden müssen, braucht es Arbeitszeitmodelle, die den Betreuungsbedürfnissen der Eltern entgegenkommen. Hier sollen Arbeitgeber Anreize erhalten, Eltern in Teilzeit zu beschäftigen. Diese Anreize erfolgen über die Modulierung der Sozialabgaben: Wer reduziert arbeitet, zahlt kaum Sozialabgaben; wer als betreuungspflichtiger Elternteil voll arbeitet, hat überproportionale Sozialabgaben zu überweisen (bzw. dessen Arbeitgeber). Ein solches Modell hat den Vorteil, dass es ohne wesentliche Mehrbelastung des bereits hochbelasteten Produktionsfaktors Arbeit auskommt.

Solche Modelle geben Anreize für die Betreuung der Kinder durch ihre Eltern, allerdings sichern sie diesen auch die Wahlfreiheit zwischen eigener und Fremdbetreuung zu. Dies scheint einer demokratischen Gesellschaft angemessen.

GeCoBi-Stellungnahme im Volltext