SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG
FÜR GEMEINSAME ELTERNSCHAFT
ASSOCIATION SUISSE
POUR LA COPARENTALITÉ
ASSOCIAZIONE SVIZZERA
PER LA BIGENITORIALITÀ
     
Klares Nein von GeCoBi zur Kinderbetreuungsverordnung
Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Verordnung zur Regelung der ausserfamiliären Kinderbetreuung hat bereits von verschiedener Seite viel Kritik geerntet. Auch GeCoBi verurteilt die Stossrichtung der Verordnung scharf und verlangt einen Rückzug des Entwurfes.

In der Stellungnahme begrüsst GeCoBi grundsätzlich eine Neuregelung der ausserfamiliären Kinderbetreuung sowie des Pflegekinderwesens, in welchem dringender Handlungsbedarf besteht. Der vorgelegte Entwurf weist jedoch so gravierende Mängel auf, dass er zurückgezogen und neu überarbeitet werden muss. So gehen insbesondere die Vorschriften für die Tagesbetreuung viel zu weit. Es obliegt in erster Linie den Eltern, eine für ihre Kinder passende ausserfamiliäre Betreuung zu organisieren.

In Bezug auf das Pflegkinderwesen soll mit der faktischen Allmacht der Platzierungsorganisationen eine parastaatliche Struktur geschaffen werden, die sich auch gleich noch weitgehend selbst kontrolliert. Die Platzierungsorganisationen sollen auch die Dauer des Aufenthaltes von Kindern in der Pflegefamilie bestimmen. Dies lässt die bereits heute sehr hohen Kosten für das Pflegekinderwesen noch weiter nach oben schnellen. Gar nicht geregelt sind die Vorbereitung der Pflegeeltern für ihre Aufgabe wie auch die Modalitäten der Vergabe von Pflegeplätzen. Wir schlagen deshalb klare Vorschriften für die Ausbildung von Pflegeeltern, die Aufgaben der kantonalen Behörden und auch der Kinderschutzbehörden vor. Wir verlangen grösstmögliche Transparenz in Bezug auf Fallzahlen und Kosten für Kindesschutzbehörden, Pflegeeltern, Vermittler und kantonale Aufsichtsbehörden, um die heutigen Missbräuche einzudämmen und den Pflegekinderbereich zum Nutzen der betroffenen Kinder und der Steuerzahler effizient zu steuern. Dazu muss die Verordnung völlig neu ausgearbeitet werden.

Konkret stellen wir folgende Forderungen an eine Neuregelung des Pflegekinderbereiches: 
  • Sicherstellung der Beziehung zwischen Kind und Eltern, auch für jene ohne Sorgerecht
  • Einschränkung des Kontaktrechtes nur in Ausnahmefällen
  • Klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten und ein Ende der Verflechtungen zwischen Behörden und Akteuren
  • Umsetzung von ZGB 310 durch die Kindesschutzbehörde (KSB): Nachweis, dass ein Obhutsentzug die wirkungsvollste Massnahme zum Kindesschutz darstellt
  • Platzierung und Fallführung durch den Beistand als Beauftragter der KSB
  • Fachliche Steuerung des Pflegekinderwesens durch den Bund Schulung, Beratung und Kontrolle von Institutionen und Pflegeeltern durch Fachstellen der Kantone
  • Fachgerechte Ausbildung von Pflegeeltern für den Umgang mit schwierigen Kindern – ein Crashkurs reicht bei weitem nicht
  • Völlige Transparenz bei Kosten, Fallzahlen und Platzierungsverhältnissen
  • Unabhängige Anlaufstelle für betroffene Eltern und Kinder 

 

Vernehmlassungsantwort KibeV